Beschlussvorlage - A 30/266/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte, bezeichnet als Baugebiet Weiler Wittkaul, sind die dort vorhandenen Straßenflächen zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich hat in seiner Sitzung am 09.08.2023 einstimmig beschlossen, die in der als Anlage beigefügten Lagekarte gelb schraffierten und in einem dunkleren Gelbton gekennzeichneten Straßenflächen im Baugebiet Weiler Wittkaul ebenfalls „Weiler Wittkaul“ zu benennen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und diesen zu beschließen.

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Die in der Anlage gekennzeichneten Straßenflächen im Bereich des Bebauungsplanes 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, werden „Weiler Wittkaul“ benannt.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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