Beschlussvorlage - A 63/356/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, welche Maßnahmen die Stadt Erkelenz ergreifen kann, um die Ausbreitung von Schottergärten und Vorgartenversiegelungen im Sinne von Nachhaltigkeit und Biodiversität und eines funktionierenden Hitzeschutzes einzudämmen.

 

Im Zusammenhang mit der Gestaltung von Vorgärten und der Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung der Vorgärten ist zu unterscheiden zwischen den bereits seit längerer Zeit bebauten Grundstücken und den aktuell in der Entwicklung befindlichen Baugebieten.

 

In den jüngeren Baugebieten wurde im Baudezernat von den beteiligten Fachämtern eine Formulierung zu Vorgärten als gestalterische Festsetzung definiert, die vorgibt, dass die Vorgärten „auf mindestens 30 % ihrer Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten“ sind. Damit werden die in eine ähnliche Richtung zielenden Regelungen der Landesbauordnung konkretisiert.

 

Bereits im Rahmen der Prüfung der Bauanträge wird durch die Bauaufsicht darauf geachtet, dass die zu begrünenden Flächen konkret dargestellt und der Anteil von 30 % nachgewiesen wird. Bei der Abnahme ist dann die entsprechende Umsetzung Gegenstand der Prüfung und Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens. Schließlich wird nach weitgehender Umsetzung des Baugebiets und Fertigstellung der Erschließungsanlagen eine Begehung vorgenommen, bei der entgegen der Festsetzung versiegelte Vorgärten aufgegriffen und ein Rückbau erforderlichenfalls im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens durchgesetzt wird. Dies ist bereits bei einem ersten Baugebiet in Katzem erfolgt und wird aktuell in einem Baugebiet in Schwanenberg fortgesetzt. Dabei sind auch konkret Entsiegelungen von Vorgärten erreicht worden.

 

Im Rahmen bestehender Vorgärten wird die Entsiegelung bzw. der Rückbau von Schottergärten im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz & Klimaanpassung“ in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten, maximal 1.000,- € unterstützt.

 

Eine darüberhinausgehende Verfolgung von bestehenden Steingärten wäre hingegen problematisch, da hier nicht auf die gleichen konkreten Satzungs- oder Gesetzesgrundlagen zurückgegriffen werden könnte und somit mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten belastet wäre. Zudem würde dies erhebliche personelle Ressourcen erfordern, die im Bauaufsichts- und Hochbauamt derzeit nicht zur Verfügung stehen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschluss hat keine Auswirkungen, da bereits die dargestellte Vorgehensweise einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung leistet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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