Beschlussvorlage - A 20/630/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024 schließt mit dem Ergebnis ab, die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche bzw. die Schmutzwassergebühr auf 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu belassen.

 

Insgesamt steigt der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2024 gegenüber 2023 um 253.831 € auf 10.185.364 €. Dabei erhöht sich der Betriebsaufwand um 169.914 € auf 4.126.395 € und der Finanzaufwand erhöht sich um 83.917 auf 6.058.696 €.

 

Die Erhöhung des Betriebsaufwandes ist insbesondere auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen (+298.000 €). Dagegen stehen u.a. verringerte Unterhaltungsaufwendungen bei der Kläranlage und den Kanalanlagen (- 90.000 €) sowie bei der Position „Kanalkataster, Gutachten“ (-100.000 €). Die Veränderungen beim Finanzaufwand sind auf erhöhte kalkulatorische Aufwendungen zurückzuführen.

 

Zur Kompensation der erhöhten Aufwendungen beim Finanz – und Betriebsaufwand von insgesamt 253.831 € werden zusätzliche Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen vorgenommen. Dadurch kann in 2024 die Niederschlagswassergebühr bei einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche und die Schmutzwassergebühr  bei einem Satz von 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge belassen werden. Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für die Sammlung und Transport des Schmutzwassers von bisher 0,50 €/m³ auf 0,40 €/m³ bezogener Frischwassermenge. Dementsprechend erhöhen sich die Gebührenanteile für die Reinigung von Schmutzwasser von 1,10 €/m³ auf 1,20 €/m³.

 

Die bereits bisher landesweit günstigen Abwassergebühren können somit in 2024 weiterhin auf dem äußerst günstigen Niveau gehalten werden.

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes schlägt vor, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2024 zuzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation

 für 2024 wird zugestimmt.

 

2. Der aus Punkt 1 resultierenden 18. Änderung der Entwässerungssatzung wird ebenfalls zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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