Beschlussvorlage - A 10/279/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Antrag des Städt. Musikverein Erkelenz e.V. und des Tambourkorps Golkrath 1921 e.V. vom 26.09.2022 auf Bezuschussung der Orchesterfahrt nach Thum im Juni 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Partnerschaftskomitee
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Entscheidung
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28.03.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Städtische Musikverein Erkelenz e.V. und der Tambourkorps Golkrath 1921 e.V. beantragen, für eine gemeinsame Orchesterfahrt nach Thum im Juni 2023 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.
Zeitgleich wurde für diese Fahrt ein Antrag auf Zuschussgewährung an die Sparkassenstiftung gestellt. Detaillierte Informationen zu dieser Fahrt, die für eine Entscheidung über die Zuschussgewährung seitens der Sparkassenstiftung benötigt werden, werden vom Städtischen Musikverein Erkelenz und dem Tambourkorps Golkrath in Kürze eingereicht.
Die Richtlinien über die Zuschussgewährung von Zuschüssen aus Partnerschaftsmitteln besagen, dass alle anderen Spar- bzw. Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen sind, bevor ein Zuschuss von der Stadt Erkelenz bewilligt wird. Somit wird sich der Zuschussbetrag, der aus Partnerschaftsmitteln gewährt werden kann um den Zuschussbetrag reduzieren, den die Sparkassenstiftung gewähren wird. Je nach Höhe dieses Zuschussbetrages kann eine Bezuschussung aus Partnerschaftsmitteln somit möglicherweise ganz entfallen.
An der Fahrt werden voraussichtlich 70 Musiker*innen teilnehmen, davon 15 Jugendliche.
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Zuschuss für Fahrten nach Thum 31,00 Euro für Jugendliche (bis 18 Jahre) und 16,00 Euro für Erwachsene (über 18 Jahre). Maximal 30 Personen erhalten einen Zuschuss. Somit ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
15 Jugendliche x 31,00 Euro | 465,00 Euro |
15 Erwachsene x 16,00 Euro | 240,00 Euro |
insgesamt | 705,00 Euro |
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Dem Städtischen Musikverein Erkelenz e.V. und dem Tambourkorps Golkrath wird ein Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln in Höhe von max.705,00 Euro gewährt.
Der aus Partnerschaftsmitteln nach Vorliegen des Verwendungsnachweises auszuzahlende Betrag wird sich um den Betrag reduzieren, den die Sparkassenstiftung bewilligen wird.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“
