Beschlussvorlage - A 66/464/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Verkehrsströme am Knotenpunkt Aachener Straße / Neumühle / Am Hagelkreuz werden für den motorisierten Individualverkehr (MIV) mittels Minikreisel geführt. Beim Radverkehr gibt es in den zuführenden Ästen ungleiche Führungsformen. So läuft der Radfahrer sowohl im Straßenzug Neumühle als auch Am Hagelkreuz auf der Fahrbahn mit. Aus dem Stadtzentrum auf den Minikreisel zufahrend besteht ein (nicht benutzungspflichtiger) richtungsgetrennter Radweg auf den Nebenanlagen. Stadtauswärts unmittelbar hinter dem Kreisel wechselt die Führung zu einem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Ostseite der Aachener Straße.

Ziel der geplanten Maßnahme ist die ungleichen Radverkehrsführungen am Knotenpunkt aufeinander anzugleichen. Die dabei sicherste Führung des Radfahrers ist das Mitfahren im Kreisverkehr, da er so im dauernden Blickfeld des MIVs ist. Hierzu werden im Bereich der Aachener Straße gesicherte Einfahrbereiche auf die Hauptfahrbahn für den Radfahrer geschaffen. Damit ist die gleiche Radverkehrsführung in allen Knotenpunktarmen gewährleistet.

Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt und durch die Bezirksregierung bewilligt. Über das Förderprogramm Nahmobilität wird die Maßnahme zu 75% bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei ca. 4.000 Euro.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung der Anpassung der Radverkehrsführung am Minikreisel beauftragt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Anpassungsmaßnahme stehen beim Investitionskonto T12010021 entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.

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