Beschlussvorlage - A 66/463/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Holzweiler, Erschließung Friedrich-Gelsam-Straße, Kanal- und Straßenbau sowie Straßenbeleuchtunghier: Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
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Entscheidung
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22.03.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Friedrich-Gelsam-Straße in der Ortslage Holzweiler ist von Süden her über die Hellenstraße an das Verkehrsnetz angebunden und mündet nach Norden nach der Querung des Holzweiler Fließ in einen weiterführenden asphaltierten Wirtschaftsweg. Der für diese Erschließung in Frage kommende Teilbereich erstreckt sich ab Hausnummer 42 Richtung Norden bis zur Querung des Fließ. Die vorhandene Wegebefestigung besteht derzeit aus Asphalt, die Randbereiche sind zum Teil gepflastert oder mit Schotter ausgebaut. Es sind keine öffentlichen Entwässerungseinrichtungen vorhanden. Es erfolgt nunmehr erstmalig der Ausbau als öffentliche Verkehrsfläche. Der Ausbau soll als niveaugleiche Mischverkehrsfläche erfolgen. Eine Beleuchtung ist vorhanden und wird im Zuge des Straßenausbaus entsprechend angepasst bzw. neu errichtet. Es kommen Leuchten mit LED-Technik zum Einsatz.
Der geplante Ausbau wird auf Grundlage des § 127 BauGB veranlagt. Die Finanzierung erfolgt zu 90% durch die Anlieger und zu 10% durch die Stadt (§ 129 BauGB).
Es wird ein Ausbauquerschnitt realisiert, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.
Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Entwässerungssituation, bestehend aus Sammelkanälen über diverse private Grundstücke, nicht satzungskonform ist. Für die Entwässerung im Gebiet ist daher eine neue Kanalisation herzustellen. Aufgrund der angrenzenden Einleitung in das vorhandene Mischsystem und ungeeigneter Bodenverhältnisse für eine Versickerung erfolgt die Entwässerung wie bisher im Mischsystem. Über die Herstellung des neuen Mischwasserkanals wird ebenso die Straßenentwässerung mittels neuer Abläufe sichergestellt.
Die Erschließungsarbeiten sollen im Zuge bzw. im Anschluss an die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet Sisalweg durchgeführt werden, um Synergieeffekte zu generieren und Straßenschäden durch Bauverkehre für die Erschließungsarbeiten zu minimieren.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme können aufgrund der derzeit starken Schwankungen bei den Baupreisen nur geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 230.000 Euro.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Friedrich-Gelsam-Straße und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau: 716.2.501
Querschnitt Straßenbau: 716.2.502
Lageplan Kanalbau: 716.1.501
herzustellen. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu errichten.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
Straßenbau: 227.000 Euro Auftragssachkonto E 12018006
Kanalisation: 127.000 Euro Auftragssachkonto A 11020814
Beleuchtung: 24.000 Euro Auftragssachkonto E 12028022
