Beschlussvorlage - 0/51/311/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Hilfsmittel zur Förderung der freien Jugendhilfe gemäß Ziffer V.6 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenzhier: Antrag Pfadfinder Erkelenz e.V. vom 22.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.03.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Verein „Pfadfinder Erkelenz e.V.“ stellt mit Datum 22.01.2023 einen Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Beamers. Die technische Ausstattung mit einem Beamer wird für Schulungszwecke, Gruppenstunden und Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Verein eingesetzt. Die Jugendarbeit kann dadurch zeitgemäßer und positiver wahrgenommen werden.
Die Kosten für einen geeigneten Beamer, welcher für den Einsatz im Freien blendsicher sein muss, der Firma BenQ TH 685 i mit 3.500 ANSI Lumen belaufen sich auf 799,00 Euro bei dem günstigsten Angebot.
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz werden Zuschüsse u.a. für die notwendige Anschaffung von technischen Geräten gewährt (Punkt V.6.1). Nach Punkt V.6.2 a) der o.g. Förderrichtlinien werden für nicht vermögenswirksame Beschaffungen Zuschüsse i.H.v. 75 % der Kosten gewährt. Als nicht vermögenswirksame Anschaffungen gelten einzelne Gegenstände bis 800,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (bis 2017 = 410,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Verwaltung schlägt für vorliegende nicht vermögenswirksame Beschaffung einen Zuschuss von 75 % der Kosten i.H.v. 599,25 Euro vor.
