Beschlussvorlage - 0/51/309/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
08.03.2023
|
Tatbestand
Tatbestand:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gemäß § 4 Abs. 1 KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu entwickeln.
Nach § 4 Abs. 2 KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2023/2024 - 2028/2029 nach.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
897 kB
|
