Beschlussvorlage - A 10/267/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Stimmrechtsanteile an der Verbandsversammlung des Niersverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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01.02.2023
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz ist Mitglied des Niersverbandes. Die laufende Amtszeit der Delegierten der Verbandsversammlung des Niersverbandes wird mit Ablauf des 28.04.2023 enden. Gemäß Niersverbandsgesetz (NiersVG) sind die Delegierten für die nächste sich anschließende Amtszeit in den letzten drei Monaten vor Beendigung der laufenden Amtszeit zu benennen, wobei Wiederwahl und Wiederberufung zulässig sind.
Die Verbandsversammlung des Niersverbandes besteht nach § 6 Abs. 1 der Niersverbandssatzung (NiersVS) aus höchstens 76 Delegierten.
Zur Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden vollen Beitragseinheiten und der zu einem Zusammenschluss von Mitgliedern zu Stimmgruppen berechtigenden Beitragsteileinheiten der einzelnen Mitglieder hat die Vorständin des Niersverbandes im Dezember 2022 eine Liste aufgestellt, in der die Mitglieder, ihre zu berücksichtigenden Jahresbeiträge, die zugehörigen vollen Beitragseinheiten und Beitragsteileinheiten aufgeführt sind.
Gemäß dieser Ermittlung steht der Stadt Erkelenz keine volle Beitragseinheit, aber mit 0,8423 Beitragsteileinheiten doch nahezu eine ganze Beitragseinheit, zu.
In 2018 hatte die Stadt Erkelenz nach Berechnung des Niersverbandes insgesamt 1,0225 Beitragseinheiten (also 1 volle Beitragseinheit und zusätzlich 0,0225 Beitragsteileinheiten) und konnte so einen Delegierten für die Verbandsversammlung benennen. Durch den Rat wurde seinerzeit Ratsherr Rainer Merkens als Vertreter für die Verbandsversammlung des Niersverbandes benannt.
Da die Stadt Erkelenz somit für die anstehende Amtszeit des Niersverbandes aktuell keinen Delegierten (für volle Beitragseinheiten) benennen kann, sollte der Niersverband gebeten werden, die noch benötigten Beitragsteileinheiten von ca. 0,16 zur Arrondierung einer vollen Beitragseinheit für einen Erkelenzer Sitz in der Verbandsversammlung aus nicht verbrauchten Beitragsteileinheiten anderer Mitglieder zu aggregieren.
Insofern die Stadt Erkelenz nach Abschluss des Verfahrens einen Delegierten benennen kann, erfolgt dies in der nächsten Sitzung des Rates.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt zu, dass die Erkelenzer Beitragsteileinheiten von 0,8423 in die Stimmgruppe gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Niersverbandssatzung einfließen sollen, um hieraus einen möglichen Sitz in der Verbandsversammlung des Niersverbandes erhalten zu können.“
