Beschlussvorlage - A 61/667/2023

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 427 "Geneikener Straße", Erkelenz-Schwanenberg ist die Schaffung des Planrechts für die Errichtung eines Ärztehauses mit Wohnungen westlich der Geneikener Straße und eines Seniorenwohnprojekts auf der östlichen Seite der Geneikener Straße.

 

Beide Nutzungen sind für die Ortslage Schwanenberg von Bedeutung. Die Fläche für das Ärztehaus dient zur Unterbringung einer langen ortsansässigen Arztpraxis, welche den dringenden Bedarf zur Erweiterung aufweist. Am heutigen Standort ist dies nicht möglich und auch sonst sind geeignete Flächen in der Ortslage Schwanenberg nicht vorhanden, bzw. verfügbar.

 

Daneben soll auf heute kirchlichem Grundstück der in Schwanenberg bestehende Bedarf an Wohnen für ältere Menschen gedeckt werden, um den Bewohnern ein Verbleiben im Heimatort zu ermöglichen.

Beide Flächen zusammen haben eine Größe von 0,7 ha, wobei die Fläche westlich der Geneikener Straße (Ärztehaus) bei ca. 3 700 m² und die Fläche östlich der Geneikener Straße (Senioren Wohnprojekt) bei 3 430 m² liegt.

 

Für beide Flächen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Diese Änderung des Flächennutzungsplans (43. Änderung) wird im Parallelverfahren betrieben.

Der Bebauungsplan Nr. 427 "Geneikener Straße", Erkelenz-Schwanenberg wird zwei Planbereiche haben, da eine Einbeziehung der Flächen zwischen den beiden Teilflächen nicht erforderlich ist.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 427 "Geneikener Straße", Erkelenz-Schwanenberg, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 427 "Geneikener Straße", Erkelenz-Schwanenberg, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 427 "Geneikener Straße", Erkelenz-Schwanenberg, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Der Bezirksausschuss Schwanenberg ist zu beteiligen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind unter dem Produktsachkonto 090100 542940 Planungs- und Gutachterkosten ausreichend Mittel vorhanden.

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Anlagen

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