Beschlussvorlage - A 30/253/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße / Oststraße“ ist die dort vorhandene Straßenfläche zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Granterath / Hetzerath hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 einstimmig beschlossen, die in der als Anlage beigefügten Lagekarte schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Brunnenstraße / Oststraße“ „Prior-Simons-Straßezu benennen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und diesen zu beschließen.

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Die in der Anlage gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Granterath, Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße / Oststraße“ wird „Prior-Simons-Straße“ benannt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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