Beschlussvorlage - A 66/458/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Erkelenz, Ausbau Flandernstraße 1. BA, Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie Straßenbeleuchtunghier: Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
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Entscheidung
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14.09.2022
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Flandernstraße in der Erkelenzer Kernstadt ist von Norden her über die Straße Am Flachsfeld und südlich über die Graf-Reinald-Straße an das Verkehrsnetz angebunden. Der weiter südlich gelegene Teilabschnitt der Flandernstraße ist bereits vor ca. 15 Jahren neu ausgebaut worden.
Die vorhandene Straßenbefestigung des betrachteten Bereichs besteht derzeit aus Asphalt, die Randbereiche sind zum Teil gepflastert oder mit Schotter ausgebaut. Die Schadensbilder sind stark ausgeprägt. Weite Teile der aktuell sichtbaren Straßenfläche befanden sich in Privatbesitz. Mit einer teilweisen Realisierung des Grunderwerbs im Bereich der Hausnummern 1 bis 3 erfolgt nunmehr der Ausbau als öffentliche Verkehrsfläche in einem ersten Bauabschnitt. Geplant ist ein niveaugleicher Ausbau mit Betonsteinpflaster. Eine Beleuchtung ist derzeit nicht vorhanden und wird im Zuge des Straßenausbaus dort errichtet. Es kommen Leuchten mit LED-Technik zum Einsatz.
Der geplante Ausbau ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) zu veranlagen. Gemäß der aktuell geltenden Förderrichtlinie zu Straßenausbaubeiträgen wird der auf die betroffenen Anlieger/-innen umlagefähige Aufwand um 100 % durch Zuweisungen des Landes reduziert.
Es wird ein Ausbauquerschnitt realisiert, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt. Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.
Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Entwässerungssituation, bestehend aus Sammelkanälen über diverse private Grundstücke, nicht satzungskonform ist. Für die Entwässerung im Gebiet ist daher eine neue Kanalisation herzustellen. Aufgrund der angrenzenden Einleitung in das vorhandene Mischsystem und ungeeigneter Bodenverhältnisse für eine Versickerung erfolgt die Entwässerung wie bisher im Mischsystem. Über die Herstellung des neuen Mischwasserkanals wird ebenso die Straßenentwässerung mittels neuer Abläufe sichergestellt.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme können aufgrund der derzeit starken Schwankungen bei den Baupreisen nur geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 145.000 Euro.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Flandernstraße und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau: 549.2.501
Querschnitt Straßenbau: 549.2.502
Lageplan Kanalbau: 549.1.501
herzustellen. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu errichten.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.
Straßenbau: 150.000 Euro Auftragssachkonto E 12010035
Kanalisation: 150.000 Euro Auftragssachkonto A 11020069
Beleuchtung: 10.000 Euro Auftragssachkonto E 12029000
