Beschlussvorlage - A 30/250/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauungspläne Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ und Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“ sind die dort vorgesehenen Straßenflächen zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Golkrath hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 einstimmig beschlossen,

 

1)      die in der als Anlage 1 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Am Hundsstrauch“ „Am Kloster“ zu benennen, und

 

2)      die in der als Anlage 2 beigefügten Lagekarte gelb schraffierte Straßenfläche im Baugebiet „Kauler Weg“ „Am Bolzplatz“ zu benennen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen des Bezirksausschusses zu folgen und diese zu beschließen.

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 04.11.2020 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„1.  Die in Anlage 1 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Golkrath, Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“ wird „Am Kloster“ benannt.

 

2.  Die in Anlage 2 gekennzeichnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes Matzerath, Nr. III/2 „Kauler Weg“, wird „Am Bolzplatz“ benannt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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