Beschlussvorlage - A 66/455/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Verkleidung aus Eternit – Schiefer ist stark beschädigt. Bei Starkwind und Sturm lösen sich einzelne Platten. Zur vorübergehenden Sicherung und zum Schutz der Mitarbeiter und Besucher wurden über den gesamten Faulturm Netze gespannt. An einigen Stellen fehlen bereits einige Platten bis hin zu größeren Lücken im Kegelbereich, so dass es hereinregnet. Aufgrund des Alters sind die Halteklammern der Schieferplatten wegkorrodiert. Die Wärmedämmung ist beschädigt und teilweise vollständig durchfeuchtet.

 

Im Haushalt 2020 waren bereits anteilig 180.000 Euro für die Sanierung der Außenhaut und der Wärmedämmung des Faulbehälters vorgesehen. Im 2. Quartal 2020 wurden etwa 20 regional tätige Dachdeckerbetriebe angefragt, wobei meist schon beim Ersttelefonat mit einer kurzen Projektbeschreibung abgesagt wurde. Daraufhin wurden Ende 2020 vier weitere Firmen aus dem Bereich der Industriesanierung / Dachdeckerei / Fassadensanierung zu einem Angebot aufgefordert. Insgesamt fünf Firmen haben Anfang bis Mitte 2021 eine Rückmeldung abgegeben. Drei Firmen haben abgesagt. Zwei Firmen haben nur Teilleistungen angeboten.

 

In 2021 wurden weitere nicht dokumentierte Versuche unternommen, Anbieter für die Sanierungsleistung zu finden. Ende 2021 konnte eine Fachfirma ermittelt werden, die die Leistungen vollumfänglich anbieten wollte. Anfang Dezember hat eine Ortsbegehung stattgefunden. Nach Klärung technischer Details und Festlegung des genauen Leistungsumfanges der Fachfirma und der bauseitigen Leistungen wurde im 1. Quartal 2022 ein entsprechendes Angebot vorgelegt und zwischenzeitlich aktualisiert.

 

Die Fachfirma behält sich bei außerordentlichen Preiserhöhungen und Lieferzeitausweitungen  eine Weitergabe an den Auftraggeber vor. Dieser Vorbehalt ist mittlerweile bei vielen Leistungen marktüblich und wäre zu akzeptieren.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme können aufgrund der derzeit starken Schwankungen bei den Materialpreisen nur geschätzt werden und belaufen sich im Verbund mit den Unwägbarkeiten beim Umbau im Bestand und den bauseitigen Leistungen auf ca. 300.000,00 Euro.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Verwaltung wird beauftragt, die Faulturmsanierung durchzuführen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter dem entsprechenden Auftragssachkonto für das laufende Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

Anpassungsmaßnahmen ARA:  300.000 Euro Auftragssachkonto: A 11020902

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