Beschlussvorlage - A 66/451/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Stichweg an der Tenholter Straße, beginnend mit Haus-Nr. 90 a, gelegen am Südrand der Kernstadt Erkelenz, ist über den weiteren Verlauf des Straßenzuges Tenholter Straße an das Verkehrsnetz angebunden. Der hier in Rede stehende Stichweg schließt westlich an die Tenholter Straße an.

 

Die vorhandene Straßenbefestigung des betrachteten Bereichs besteht aus Asphalt mit zahlreichen Schadensbildern. Die Nebenanlagen sind nur teilweise mit unterschiedlichen Materialien befestigt. Geplant ist ein Ausbau im Trennprinzip mit einer Fahrbahn aus Asphalt sowie davon mit Borden abgesetzten Gehwegen aus Betonsteinpflaster. In Teillängen werden Längsstellplätze realisiert. Die Beleuchtung wird im Zuge des Straßenausbaus dort erneuert. Es kommen Leuchten mit LED-Technik zum Einsatz.

Die geplante Erneuerung wird auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) veranlagt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass den Beitragspflichtigen die Beiträge für die Erneuerung der Straße und der Straßenbeleuchtung zu 100 % vom Land NRW erstattet werden.

Es wird ein Ausbauquerschnitt realisiert, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.

 

Die vorhandene Mischwasserkanalisation wurde überprüft und bedarf keiner Erneuerung. Lediglich einige Hausanschlüsse sind schadhaft und werden erneuert. Die Straßenentwässerung wird mittels neuer Abläufe sichergestellt.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme können aufgrund der derzeit starken Schwankungen bei den Baupreisen nur geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 315.000,00 Euro.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straßenerneuerung Tenholter Straße Stichweg ab 90a und die sanierungsbedürftigen Hausanschlüsse gemäß den Plänen mit den Nummern:

Lageplan Straßenbau:  709.2.401

Querschnitt Straßenbau: 709.2.402

herzustellen. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu errichten.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

Straßenbau:  310.000 Euro Auftragssachkonto E 12010063

Kanalisation: 15.000 Euro Auftragssachkonto A 11020908

Beleuchtung:  5.500 Euro Auftragssachkonto E 12029000

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Anlagen

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