Beschlussvorlage - A 66/448/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Bereits im Jahr 2016 wurde durch den StaBaWiBe die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.

 

Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung sowie unter Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.

 

Die nachfolgend aufgeführte Maßnahme ist aufgrund des Alters und Zustandes der Anlage erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.

 

Ortslage Golkrath, Terreicken

Die Lampen sind überwiegend zwischen 50 u. 60 Jahre alt und mehrere wurden nach einer Überprüfung als nicht mehr standsicher eingestuft. Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beleuchtungsmaßnahme steht die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Investitionskonto E 12023006 in Höhe von 22.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

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