Beschlussvorlage - A 61/618/2022

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 7 GO NRW und § 24 i.V.m. § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz in der derzeit gültigen Fassung sind über die Beschlüsse Niederschriften aufzunehmen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 16.11.2021 wurden drei Schriftführerinnen/Schriftführer benannt.

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 07.06.2022 sind alle drei Schriftführerinnen/Schriftführer verhindert, sodass die Schriftführung für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 07.06.2022 neu benannt werden muss.

Zu Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung wird Frau Sandra Schürger von der Verwaltung vorgeschlagen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Zur Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 07.06.2022 wird hiermit bestellt:

Frau Sandra Schürger.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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