Beschlussvorlage - A 10/292/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung im Braunkohlenausschuss mit einem beratenden Ausschussmitglied und Vertretern für die UWG-Stadtratsfraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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14.12.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 6 GO NW können Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, benennen.
Die UWG-Fraktion ist im Braunkohlenausschuss bisher nicht vertreten und teilt mit Schreiben vom 12.11.2005 mit, dass sie nun von ihrem Recht gemäß der eingangs genannten Norm Gebrauch macht.
Durch die UWG-Fraktion wird als beratendes Ausschussmitglied benannt: Herr Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, und als dessen Vertreter in der folgenden Reihenfolge: 1. Frau Irina Hurtz-Zanders, Wechselsaater Weg 13; 2. Herr Heinz Nießen, Cusanushof 2.
Eine aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass für alle 3 vorgeschlagenen Personen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Kommunalwahlgesetz vorliegen.
Gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 GO NW werden die benannten sachkundigen Bürger vom Rat mit beratender Stimme gewählt; sie wirken im Ausschuss mit beratender Stimme mit.
Zuständig für die Bestellung ist somit der Rat der Stadt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Herr Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, wird hiermit zum beratenden Mitglied des Braunkohlenausschusses gem. § 58 Abs. 1 Sätze 6 bis 8 GO NW bestellt.
Als Vertreter von Herrn Günter Failing werden in der nachfolgenden Reihenfolge bestellt:
1. Frau Irina Hurtz-Zanders, Wechselsaater Weg 13;
2. Herr Heinz Nießen, Cusanushof 2.“
