Beschlussvorlage - A 40/443/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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18.05.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.06.2022
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Tatbestand
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2022 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500 €, insgesamt also 5.000 €, zur Verfügung.
Derzeit liegt ein entsprechender Antrag vom Turnverein Erkelenz 1860 e.V. vor.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund eines entsprechenden Kostenvoranschlages den in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschuss zu gewähren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,7 kB
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