Beschlussvorlage - A 20/005/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen und die Erträge auf 8.998.403 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 1.157.675 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14.023.600 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Beiträge und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 7.056.181 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.630.000 Euro. Diese sollen voraussichtlich mit 3.330.000 Euro in 2006 und mit 300.000 Euro in 2007 als Ausgaben fällig werden.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Im übrigen wird auf die Erläuterungen verwiesen.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2006 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                    8.998.403 Euro

b) die Erträge auf                                                                                8.998.403 Euro

 

2.                 Vermögensplan

 

a)     die Einnahmen auf                                                                      14.023.600 Euro

b)     die Ausgaben auf                                                                        14.023.600 Euro

 

3.                 Kredite werden in Höhe von 7.056.181 Euro veranschlagt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2006 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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