Beschlussvorlage - A 61/616/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mittehier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
29.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
31.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
06.04.2022
|
Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 22.06.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, beschlossen.
Ferner wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen, einen Planentwurf zu erstellen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
In seiner Sitzung am 08.12.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem Plankonzept zugestimmt und beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind.
1. Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Erkelenz vom 10.01.2022 lag der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher-Ost", Erkelenz-Mitte, mit Begründung und Artenschutzprüfung Stufe I vom 18.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 öffentlich aus.
Ergänzend dazu konnten alle Informationen gem. § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bau-leitplanverfahren während der Auslegungsfrist über das Internet unter
https://www.o-sp.de/erkelenz/beteiligung abgerufen und Stellungnahmen abgegeben werde.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
2. Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 08.02.2022 beteiligt.
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.01.2022 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, wird nach Ab-wägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Ziegelweiher Ost“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
236,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
481,3 kB
|
