Beschlussvorlage - 0/51/299/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.03.2022
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gemäß § 4 Abs. 1 KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entwickeln.
Nach § 4 Abs. 2 KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023 nach.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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