Beschlussvorlage - A 30/242/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Gebühren für die Straßenreinigung im Stadtgebiet Erkelenz wurden durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 22.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 festgesetzt und konnten in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 in der festgesetzten Höhe beibehalten werden. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen nach § 6 Abs. 2 KAG wurden jeweils im Folgejahr ausgeglichen.

 

Im vergangenen Jahr mussten die Gebühren insb. aufgrund einer vertraglich vereinbarten Preisanpassung mit dem Unternehmer Schönmackers in Höhe von 15,29 % erhöht werden.

 

Zum 01.01.2022 werden die Unternehmerkosten im Rahmen der Preisanpassung erneut um 1,53 % erhöht. Die Personalkosten steigen ebenfalls um 12,05 %. Zudem ist eine Kostenunterdeckung aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 1.771,11 EUR zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 sind zur Vermeidung von Kostenunterdeckungen die Gebühren für die Straßenreinigung anzupassen.

 

Die nachfolgende Gegenüberstellung weist die bisherigen und die erhöhten Gebührensätze für die einzelnen Straßenarten auf.

 

Straßenarten

Gebührensatz

2018 - 2020

Gebührensatz

ab 2021

Gebührensatz

ab 2022

Anliegerstraßen

1,11 €/m

1,23 €/m

1,36 €/m

Hauptgeschäftsstraßen

1,11 €/m

1,23 €/m

1,35 €/m

Haupterschließungsstraßen

0,98 €/m

1,09 €/m

1,20 €/m

Hauptverkehrsstraßen

0,86 €/m

0,95 €/m

1,05 €/m

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Zweiten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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