Beschlussvorlage - A 20/551/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Beschlusses des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die für die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH an das Mitbestimmungsgesetz maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.11.2021 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

    1.

Bis zur Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem geänderten Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 3) zugestimmt.

 

Ab der Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 4) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 5) zugestimmt.

 

     2.

Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

     3.

Der Vertreter der Kreiswerke Heinsberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH wird ermächtigt, die Änderungen in der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu beschließen sowie redaktionelle Änderungen des Vertrages zuzustimmen bzw. diese vorzunehmen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg.

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