Beschlussvorlage - A 40/431/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 13.07.2011 beschlossene Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei ist aufgrund der Weiterentwicklung der Bücherei durch Erweiterung des Angebotes und veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr zeitgemäß. Sie wurde überarbeitet und neugefasst.

 

Die Neufassung berücksichtigt u. a. folgende Punkte:

 

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Grundsätzliche Umstellung auf geschlechtergerechte Sprache und neutrale Formulierungen und Gebrauch der Paarform

 

„Bibliotheksausweis“ statt „Benutzerausweis“

 

Personen“ statt „Der Benutzer“

 

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Anmeldung/Ausweis

 

Ergänzung um datenschutzrechtliche Hinweise, Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

 

Ausweis berechtigt auch zur Nutzung der digitalen Angebote

 

Anmeldung entbehrlich bei reiner Nutzung der Bibliothek vor Ort ohne Entleihung

 

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Ausleihe/Leihfrist/Verlängerung

 

Bisher: Verlängerung der Leihfrist nur gegen Vorlage der Medien bzw.             Antrag.

 

Jetzt: selbst im Benutzerkonto, per Mail oder Anruf.

 

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Die Nutzungsbedingungen für die Internet-Zugänge wurden angepasst

(W-LAN)

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Auslage von Informationsmaterial darf nur mit Zustimmung der Leitung erfolgen

 

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Gebühren und Entgelte jetzt als Anlage

 

Aufnahme der Ersatzgebühr für Tonieboxbehälter, Medienhüllen, -Cover, - Booklets und Pauschalgebühr für die bibliotheksgerechte Ausstattung eines Ersatzexemplars

 

Eine Anhebung der bisherigen Gebühren findet nicht statt. Durch die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei werden die rechtlichen Vorgaben aktualisiert und eine Grundlage für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Arbeit in der Stadtbücherei geschaffen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

“Die dem Original der Niederschrift beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Erkelenz wird erlassen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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