Beschlussvorlage - A 61/600/2021
Grunddaten
- Betreff:
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28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerathhier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuter Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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08.12.2021
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 15.05.2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 29 vom 19.10.2020 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 26.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.10.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
- Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Golkrath wurde am 17.06.2019 in seiner 6. Sitzung über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) in Matzerath informiert; die Mitglieder stimmten einstimmig für die Planänderung.
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 18.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
- Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 29.09.2021 lag der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, mit Begründung, Umweltbericht sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 11.10.2021 bis einschließlich 25.10.2021 erneut öffentlich aus. Ergänzend dazu konnten alle Informationen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist über das Internet abgerufen und Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
- Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.10.2021 über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss erneut gefasst werden.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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423,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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162,9 kB
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