Beschlussvorlage - A 61/599/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepteshier: Vorstellung Zwischenergebnisse und Beteiligung Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange sowie Gewerbering
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
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Entscheidung
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16.11.2021
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Tatbestand
Tatbestand:
Seit 2020 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Erkelenz aus dem Jahr 2011 (Aktualisierung) durch das Büro Junker + Kruse fortgeschrieben (s. Mitteilung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 17.11.2020).
Hintergrund für die erneute Fortschreibung nach knapp 10 Jahren sind die Veränderungen vielfältiger Rahmenbedingungen.
So gewinnt u.a. der Onlinehandel immer mehr Gewicht und die langfristigen Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten durch die Corona Pandemie werden zu weiteren Veränderungen führen.
Daneben ergeben sich neue Anforderungen durch landesplanerische Vorgaben sowie der Rechtsprechung in den letzten Jahren.
Bedingt durch die sich verstärkende Corona Pandemie im letzten Herbst und den Lockdown des Einzelhandels konnte die im November 2020 benannte Erhebung erst im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden.
Die Analysephase ist abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse insbesondere die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche sowie der Sortimentsliste sollen in den politischen Gremien vorgestellt werden. Weitere Ausführungen werden durch das Büro Junker + Kruse in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 16.11.2021 gegeben.
Nach Beschlussfassung ist die Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln und des Gewerberinges geplant.
Es ist vorgesehen, nach der Beteiligung die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage in Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Erkelenz beschließen zu lassen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Zwischenergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie der Gewerbering sind zu beteiligen.
3. Die Ergebnisse der Beteiligung sind den politischen Gremien vorzustellen.“
