Beschlussvorlage - A 80/028/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt nachfolgenden Antrag zur Beratung in der 4. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz wird beauftragt, überprüfen zu lassen, ob eine mobile Schallschutzwand im Bereich der ehemaligen A 61 möglich ist, auf einer Gesamtlänge von Wanlo bis Lützerath“.

 

Für die Begründung wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Zuständig für den Immissionsschutz im Randbereich des Tagebaues ist die Bezirksregierung in Arnsberg. Der Rat der Stadt Erkelenz hat außer möglichen politischen Forderungen keine Prüfkompetenz und auch keine direkte Einflussmöglichkeit. Natürlich müssen Immissionsschutzwerte durch den heranrückenden Tagebau auch bei den Umsiedlungsorten eingehalten werden. Das wird im Regelfall in den Hauptbetriebsplänen durch den Tagebaubetreiber nachgewiesen. Welche Maßnahmen dazu erforderlich sind entscheidet dann die zuständige Behörde.

 

Ob sich Änderungen im Bereich des Immissionsschutzes für die Umsiedlungsstandorte durch die Leitentscheidung 2021 ergeben ist der Verwaltung bisher nicht bekannt. Die Verwaltung kann die Fragestellung an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg herantragen und dann in der nächsten Sitzung des BSL dazu berichten.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„…“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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