Beschlussvorlage - A 11/009/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen Vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter und Besitzerinnen und Beisitzern.

 

Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (28.02.2020 – 30.06.2024) werden

 

Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Mönchengladbach) als Vorsitzender der Einigungsstelle und

Richterin Anke Salchow (Landesarbeitsgericht Düsseldorf) als stv. Vorsitzende der Einigungsstelle

 

vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen.

 

Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz zugestimmt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Mönchengladbach) und Richterin Anke Salchow (Landesarbeitsgericht Düsseldorf) zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz bestellt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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