Beschlussvorlage - A 61/570/2021

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Des Weiteren beschloss der Ausschuss, dass der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, für die Dauer eines Monats gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 2 der Stadt Erkelenz vom 15.01.2021 lag der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021 öffentlich aus.

Ergänzend dazu konnten alle Informationen gem. § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bau-leitplanverfahren während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Er-kelenz abgerufen werden.

Während der öffentlichen Auslegung wurden bis zur Abgabe dieser Beschlussvorlage keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen.

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 25.01.2021 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.01.2021 beteiligt.

Die Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes ist für die Sitzung des Bezirksausschusses am 09.03.2021 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Die Einstellung dieser Beschlussvorlage ins Ratsinformationssystem der Stadt Erkelenz ist vor der Bezirksausschusssitzung terminiert.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, vorgetragenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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