Beschlussvorlage - A 61/566/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 0500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterathhier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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24.03.2021
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu beteiligen.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 17 vom 08.05.2020 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 19.05.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.04.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
- Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 20.04.2020 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 04.06.2020 vorgestellt.
Die Mitglieder nahmen den Entwurf einstimmig zur Kenntnis.
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 17.11.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 18.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bebauungsplan Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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307,4 kB
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