Beschlussvorlage - A 61/544/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 07.05.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 21 vom 16.09.2019 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.09.2019 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1.               Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.09.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.09.2019 beteiligt;

in der 15. Sitzung des Bezirksausschusses am 13.11.2019 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“", Erkelenz-Mitte, den Mitgliedern erläutert. Die Mitglieder stimmten dem Entwurf einstimmig zu.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 11.12.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 06.03.2020 in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Während der Auslegungszeit nahm die Corona Pandemie derartige Ausmaße an, dass das Rathaus für den Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich war.

 

Da die Beteiligung hierdurch eingeschränkt wurde, wurde die öffentliche Auslegung wiederholt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 03.07.2020 wurden die Planunterlagen vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind keine abwägungsrelevanten Stellung-nahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 beteiligt.

 

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bebauungsplan XIV „Busbahnhof Krefelder Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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