Beschlussvorlage - A 61/542/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. II/3 "Goswinstraße/Flachsbleiche", Erkelenz-Mittehier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB undder erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
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Vorberatung
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17.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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16.12.2020
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 08.12.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße/Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße/Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
Für das Beteiligungsverfahren n. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß dem Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB im Bereich Wilhelmstraße, Goswinstraße, Tenholter Straße und Graf-Reinald-Straße erweitert. Der Bereich Krankenhaus mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. II/2 „Krankenhaus“ ist hiervon ausgenommen.
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 08.03.2019 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 19.03.2019 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.02.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
- Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.02.2019 beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 26.03.2019 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem in der Sitzung vorgestellten Bebauungsplan Nr. II/3 „Goswinstraße/Flachsbleiche zu.“
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 15.05.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße/Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 07.06.2019 in der Zeit vom 17.06.2019 bis 19.07.2019 öffentlich im Rathaus und unter www.erkelenz.de ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.06.2019 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 über die Stellungnahmen der Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beraten und eine erneute Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die erneute Offenlage wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 21.08.2020 im Zeitraum vom 31.08. bis einschließlich 02.10.2020 im Rathaus und unter www.erkelenz.de durchgeführt.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
- Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Es wurde eine von der Planänderung betroffene Behörde mit Schreiben vom 24.08.2020 über die erneute Offenlage unterrichtet und um ihre erneute Stellungnahme gebeten.
Seitens der angeschriebenen Behörde wurde während der erneuten öffentlichen Auslegung abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bebauungsplan Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119 kB
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2
|
(wie Dokument)
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3,9 MB
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