Beschlussvorlage - A 20/510/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2021 schließt mit dem Ergebnis ab, die Schmutzwassergebühr auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.

 

Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2021 gegenüber 2020 um 132.478 € auf 9.902.297,00 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 54.916 €. Beim Finanzaufwand ergibt sich eine Erhöhung von 77.562 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.

 

Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Erhöhung auf der Aufwandsseite (+1,36 %), wurden auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den jeweiligen Gebührenausgleichsrücklagen von insgesamt 540.000 € gebührenmindernd eingeplant (300.000 € für Niederschlagswasser/240.000 € für Schmutzwasser).

 

Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,55 €/m³ auf 0,48 €/m³ bezogener Frischwassermenge.

 

Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung.

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes bittet der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für  2021  zuzustimmen.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...