Beschlussvorlage - A 30/232/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Gebühren für die Straßenreinigung im Stadtgebiet Erkelenz wurden durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 22.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 festgesetzt und konnten in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 in der festgesetzten Höhe beibehalten werden. Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen nach § 6 Abs. 2 KAG wurden jeweils im Folgejahr ausgeglichen.

 

Aufgrund der vertraglich mit dem Unternehmen Schönmackers vereinbarten Preisanpassung zum 01.01.2020 sind die Unternehmerkosten um 15,29 % gestiegen. Zudem sind leicht gestiegene Personalkosten im Bereich der Verwaltungskosten zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 sind zur Vermeidung von Kostenunterdeckungen die Gebühren für die Straßenreinigung anzupassen.

Die nachfolgende Gegenüberstellung weist die bisherigen und die erhöhten Gebührensätze für die einzelnen Straßenarten auf.

 

Straßenarten

Gebührensatz 2018 - 2020

Gebührensatz ab 2021

Anliegerstraßen

1,11 €/m

1,23 €/m

Hauptgeschäftsstraßen

1,11 €/m

1,23 €/m

Haupterschließungsstraßen

0,98 €/m

1,09 €/m

Hauptverkehrsstraßen

0,86 €/m

0,95 €/m

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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