Beschlussvorlage - A 10/088/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 13.09.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wahlprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
10.12.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2020
|
Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 40 des Kommunalwahlgesetzes NRW hat der neue Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Der Wahlausschuss der Stadt Erkelenz hat am 16. September 2020 die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 13. September 2020 festgestellt.
Am 18. September 2020 wurden im Amtsblatt 27/2020 die Ergebnisse der Rats- und Bürgermeisterwahl öffentlich bekannt gemacht.
Die Frist, in der Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erhoben werden konnten, ist abgelaufen.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und der Bürgermeisterwahl sind nicht erhoben worden.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass
a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,
|
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind, |
|
c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“
