Beschlussvorlage - A 40/407/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem/einer vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden SchriftführerIn zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzungen zu fertigenden Niederschriften zu bestellen:

 

1. Herrn Stadtoberverwaltungsrat Joachim Mützke

2. Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz

3.  Frau Stadtoberinspektorin Stefanie Schmitz

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu SchriftführerInnen für die über seine Sitzungen zu fertigenden Niederschriften:

 

1.  Herrn Stadtoberverwaltungsrat Joachim Mützke

2. Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz

3. Frau Stadtoberinspektorin Stefanie Schmitz“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Loading...