Beschlussvorlage - A 61/546/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO sind die Niederschriften vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Es wird empfohlen, die Schriftführerinnen

  1. Frau Anja Wingen,
  2. Frau Sandra Schürger,

 

für die Sitzungen des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge, und zwar bis auf weiteres, zu bestellen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge bestellt bis auf weiteres

  1. Frau Anja Wingen,
  2. Frau Sandra Schürger,

 

zu Schriftführerinnen für die Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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