Beschlussvorlage - 0/51/268/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienspiele 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.11.2020
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Tatbestand
Tatbestand:
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz beabsichtigt, auch im Jahre 2021 Ferienspiele durchzuführen. Diese sollen nach den positiven Erfahrungen in den vergangenen Sommerferien und den Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung zum Trotz, wie bisher in Zusammenarbeit mit den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren anerkannten Trägern geschehen. Der Großteil des städtischen Programms soll weiterhin inklusiv angeboten werden, um Kindern mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zu geben, die Freizeit in den Sommerferien gemeinsam zu verbringen.
Den freien Trägern, die bei der Durchführung der städt. Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die anzuerkennenden nicht gedeckten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser Ferienspiele entstehen, in voller Höhe erstattet. Die Erstattung erfolgt im Rahmen von Kosten- und Finanzierungsplänen, die mit den jeweiligen Trägern vereinbart werden.
Der Beschluss ist im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich im Jugendhilfeausschuss zu fassen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)
„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2021 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern, die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“
