Beschlussvorlage - 0/51/258/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs.2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw. vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet. Dafür werden folgende Bedienstete der Verwaltung vorgeschlagen:

 

1. Verwaltungsfachwirtin Petra Putze

2. Stadtverwaltungsrat Friedel Dreßen

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 und 7 GO NW Verwaltungsfachwirtin Petra Putze zur Schriftführerin und Stadtverwaltungsrat Friedel Dreßen zum Schriftführer für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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