Beschlussvorlage - A 20/032/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abfallgebührensatzung der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
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Vorberatung
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05.12.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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14.12.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind von den Benutzern dieser Einrichtung kostendeckende, verursachergerechte Gebühren zu erheben.
Im bisherigen Müllsystem wurde bei der Gebührenerhebung unterstellt, dass jeder Nutzer gleichviel Müll produziert – unabhängig von dem tatsächlich vor Ort stehenden Müllgefäß. Die tatsächlich für die jeweilige individuelle Entsorgung anfallenden Kosten konnten nicht berechnet werden. Gerade im Hinblick auf die erheblich steigenden Abfallbeseitigungskosten bedingt durch die Verpflichtung zur Müllverbrennung ist diese Bemessung nach Personen nicht ausreichend verursachergerecht. Aus diesem Grunde hat der Rat in der Sitzung am 06.04.2005 die Verwaltung beauftragt, eine neue Abfallsatzung vorzubereiten und anhand festgelegter Eckpunkte eine Europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 2006 vorzunehmen.
Auf der Basis des Ergebnisses dieser mittlerweile abgeschlossenen Ausschreibung der zu erwartenden Kosten für die Abfallbeseitigung und –Verwertung und der von den Einwohnern vorgenommenen Abfalltonnenbestellungen wurde aus diesem Grunde eine nunmehr verursachergerechte Gebührenbedarfsberechnung nach zukünftig tatsächlich vor Ort stehenden und genutzten Abfallgefäßen für Restmüll, Biomüll und Zusatzgefäßen für Papier vorgenommen. Diese kalkulierten Gebührensätze spiegeln sich in der als Anlage beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wieder.
Ein direkter Vergleich mit dem alten Abfall- und Gebührensystem ist aufgrund der bisherigen pauschalen Gebühr, welche die tatsächliche Inanspruchnahme nicht berücksichtigte, nicht möglich.
Alleine jedoch aufgrund der gestiegenen Kosten für die Abfallverbrennung würde sich bei Beibehaltung des alten Müllsystems ein erhöhter Ausgabeaufwand nur für die Abfallverbrennung in Höhe von ca. 900.000 Euro ergeben. Darüber hinaus entstehen der Stadt zusätzliche Kosten bedingt durch die gesetzlich verursachte Einführung einer geänderten Abfuhr für Elektro- und Elektronikschrott. Zudem ist für 2006 mit einer Minderung der Entsorgungserlöse für Altpapier zu rechnen.
Aufgrund der Europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen, der Einführung der modifizierten Biotonne und den damit voraussichtlich sinkenden Restmüllmengen konnte bereits ein Teil der zu erwartenden steigenden Abfallbeseitigungskosten aufgefangen werden. Dennoch reichen diese Einsparungen nicht aus, um die Mehrkosten aufzufangen.
Durch die Bereitschaft zur Trennung z.B. mit der Nutzung einer Biotonne oder einer Eigenkompostierung ist jedoch jeder Einwohner in der Lage, zukünftig Einfluss auf die Höhe der persönlichen Gebühren zu nehmen. Auch kann z.B. veränderten Familienverhältnissen durch einen Tausch der Tonne nunmehr Rechnung getragen werden.
Im bisherigen Müllsystem wurden Familien mit Kindern durch die Befreiung von der Gebühr ab dem 3. Kind entlastet. Die hierfür entstandenen Kosten wurden aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt. Da sich die zukünftige Gebühr an den jeweiligen Tonnen orientiert und aufgrund der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten hier unterschiedliche Gebühren entstehen können, ist eine solche an Personen orientierte Entlastung alleine rechnerisch nicht mehr möglich. Anstelle dessen tritt die Ausgabe von gebührenfreien Windelsäcken für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren. Hier wird insbesondere der hohen Belastung durch windelbedingte vermehrte Müllproduktion bei jungen Familien Rechnung getragen.
Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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