Beschlussvorlage - A 61/535/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und führt sie in ihr Amt ein (§ 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).

 

Die Verpflichtungserklärungen liegen hierzu allen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vor.

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Beschlussentwurf

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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