Beschlussvorlage - A 50/005/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeit des Seniorenausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Senioren
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Entscheidung
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29.11.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 16.12.1998 den Beschluss über die Einrichtung eines Ausschusses für Senioren gefasst. In seiner Sitzung am 17.03.1999 hat er die Zuständigkeit des Ausschusses für Senioren wie folgt umschrieben:
„Der Ausschuss für Senioren ist für folgende Aufgaben zuständig:
- altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld
- altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot.“
In der Vergangenheit wurde die Frage aufgeworfen, ob die Kompetenzen des Ausschusses für Senioren für die von ihm zu bearbeitenden Bereiche hinreichend umschrieben worden sind. Die Frage wurde zumeist im Zusammenhang mit der Frage gestellt, warum der Ausschuss für Senioren nur selten einberufen wird. Festzustellen ist, dass bislang eine Sitzung des Ausschusses für Senioren nicht an der Umschreibung des Aufgabenkataloges des Seniorenausschusses gescheitert ist. In dem vom Rat festgelegten Aufgabenkatalog werden hinreichend alle Themenbereiche umschrieben, die denkbar einer seniorenspezifischen Beantwortung bedürfen. Sollte ein Bereich nicht direkt unter die Begriffe Wohnen und Wohnumfeld bzw. Freizeit-, Sport- und Kulturangebot fallen, lassen sich Beziehungen zu diesen Bereichen herstellen, die allein vor diesem Hintergrund ebenfalls rechtfertigen würden, den Ausschuss für Senioren hiermit zu befassen. Die Verwaltung sieht daher nicht die Notwendigkeit, den Aufgabenkatalog des Ausschusses für Senioren zu erweitern. Insbesondere ist zu beachten, dass nach der Gemeindeordnung für Geschäfte der laufenden Verwaltung der Bürgermeister zuständig ist.
