Beschlussvorlage - A 20/501/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Bereits unter dem vorherigen Sitzungspunkt wurde darüber berichtet, dass künftig grundsätzlich keine Pflicht mehr zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses besteht. In diesen Fällen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 117 vor, dass in diesen Jahren jeweils ein Beteiligungsbericht zu erstellen ist. Der Beteiligungsbericht war dem Rat bereits in den vorherigen Jahren jeweils als Teil des Gesamtabschlusses zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Nunmehr ist dieser Beteiligungsbericht separat zu beschließen.

 

Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz erhält die wesentlichen Informationen zu allen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Eine graphische Übersicht der derzeit verselbständigten Aufgabenbereiche ist auf Seite 3 des Beteiligungsberichtes dargestellt. Die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen schließen sich anschließend an.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 in der als Anlage vorgelegten Fassung zu beschließen.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 wird beschlossen.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...