Beschlussvorlage - A 20/504/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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24.06.2020
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) wird durch die Kommandit-beteiligung der Stadt Erkelenz an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG begründet. Der BgA gehört zum Kreis der wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Erkelenz.
Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist, wird von einem BgA gesprochen. Als ein BgA gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen, wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag von 30.678,00 Euro übersteigt. Liegt ein BgA vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.
Die Steuerberatungsgesellschaft ZENTAUR- Consoir & Houben PartG mbB, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - zum 31. Dezember 2019 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Steuerberatungsgesellschaft hat am 31. März 2020 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Stadt Erkelenz – BgA Anteile an Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlage-verzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuer-beraterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“
Allen Ratsmitgliedern sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zugegangen. Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2019 in Aktiva und Passiva mit 7.765.594,00 Euro ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von 534.998,69 Euro ab. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses der „Grundstücks- und Entwicklungs-gesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG“ am 07. Mai 2020 hat die Geschäftsführung vorgeschlagen, aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2019 einen Betrag von brutto 100.000 Euro an die Kommanditistin, der Stadt Erkelenz, auszuzahlen. Diesem Vorschlag ist die Gesellschafterversammlung einstimmig gefolgt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„ 1.
| Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2019, abschließend in Aktiva und Passiva mit 7.765.594,00 Euro, wird festgestellt.
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2. | Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personen-gesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2019, abschließend mit einem Jahresüberschuss von 534.998,69 Euro (Erträge 634.638,55 Euro, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 99.639,86 Euro, Aufwendungen 0,00 Euro), wird festgestellt.
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3. | Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2019 wird ein Betrag von brutto 100.000 Euro zum 01.09.2020 an die Stadt Erkelenz ausgezahlt.
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4. | Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft ZENTAUR- Consoir & Houben PartG mbB, Erkelenz, vom 31. März 2020 Entlastung erteilt.“
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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395,3 kB
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