Beschlussvorlage - A 14/121/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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24.06.2020
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Tatbestand
Tatbestand:
Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 17.06.2020 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 04.06.2020 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift).
Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 weist einen Jahresüberschuss von 3.648.026,92 € auf. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung 25.381.489,54 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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408 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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