Beschlussvorlage - A 10/013/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 105 Abs. 1 GO NRW ist die überörtliche Prüfung Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA). Auftrag der GPA ist es, die Kommunen mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen.

 

Die GPA hat im November 2019 das Förderprogramm „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS)“ geprüft. Hierbei hat die GPA Feststellungen und Empfehlungen erarbeitet.

 

Prüfungsbericht

 

Ergebnisse von Analysen werden im Bericht als Feststellungen bezeichnet. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein.

 

Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.

 

Eine Stellungnahme der Stadt Erkelenz gegenüber der GPA ist für diesen Bericht nicht erforderlich. Eine Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW des Rates in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen ist daher nicht notwendig.

 

Der Prüfungsbericht der GPA ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in der Zeit vom 25. bis 28. November 2019 die Verwendung von Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 geprüft.

 

Das Ergebnis der Prüfung kann zusammenfassend als sehr positiv bezeichnet werden.

 

Insgesamt werden 19 Feststellungen, die sowohl positive wie auch negative Wertungen enthalten, sowie 15 Empfehlungen ausgesprochen.

 

Die Empfehlungen, die sich weitgehend auf Verfahrensabläufe und formelle Details beziehen, werden derzeit mit dem Träger des Offenen Ganztages im Detail besprochen. Gegebenenfalls werden Änderungen zum Beginn des kommenden Schuljahres in Abstimmungen mit den beteiligten Schulen umgesetzt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Rat nimmt gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt „Staatszuweisungen (OGS-Landesmittel)“ und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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