Beschlussvorlage - A 66/407/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Ortslagen Genfeld und Schwanenberg sind derzeit mit einem unbefestigten Wirtschaftsweg verbunden. In Schwanenberg mündet der Wirtschaftsweg in die Straße Birkenpfad ein. Diese Route stellt die kürzeste Verbindung der Orte außerhalb von klassifizierten Straßen dar. Auf Grund entsprechender Nutzung auch durch Radfahrer sollte eine Befahrung des unbefestigten Weges für diese Nutzergruppe ermöglicht werden.

Zu diesem Zweck wird im Wegeverlauf einer einzelnen Fahrspur (Breite ca. 80 cm) der Unterbau ertüchtigt und mit einer wassergebundenen Deckschicht überzogen. Eine komfortable Nutzung für den Radfahrer wird damit sichergestellt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Der unbefestigte Wirtschaftsweg zwischen den Ortslagen Genfeld und Schwanenberg ist gemäß dem Plan mit der Nummer 20-08/16 (Lageplan) mit einer Fahrspur zur Nutzung für den Radverkehr zu ertüchtigen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der Maßnahme sind Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro auf dem investiven Konto T 12012001 bereitgestellt.

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