Beschlussvorlage - A 61/523/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterathhier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Entscheidung
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16.06.2020
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Tatbestand
Tatbestand:
Im Jahre 1995 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes am östlichen Ortsrand der Ortslage Granterath im Bereich der südlichen Brunnenstraße. Ca. 1,4 ha Wohnbauflächen wurden durch die Änderung ausgewiesen.
Bereits im Jahre 1991 wurde die Aufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße“. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße“ wurde nicht weitergeführt.
Im Jahre 1996 erfolgte ein Teilausbau der Brunnenstraße im südlichen Bereich bis zur Oststraße (1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. II „Oststraße“) und anschließend eine Bebauung der dadurch neu erschlossenen Flächen. Es entstand dadurch eine Baulücke von ca. 100m zwischen den Häusern Brunnenstraße 3a und 7. Um auch diese Flächen zu Bauland zu entwickeln ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Eine Eigentümerabfrage im Januar 2020 ob Interesse hierfür bestünde fiel mit einer großen Mehrheit positiv aus.
Für die Entwicklung zum Bauland für den Bereich der südlichen Brunnenstraße und planungsrechtlicher Sicherung der vorhandenen Bebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“).
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. V “Brunnenstraße Süd“ umfasst ca. 1,8 ha im Bereich der südlichen Brunnenstraße bis zur Oststraße und wird im Westen begrenzt durch In Granterath. Östlich grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“ der Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/ Oststraße“ (Aufstellungsbeschluss vom 19.02.2020), so dass die heute gärtnerisch genutzten unbebauten Flächen im Bereich der südlichen Brunnenstraße künftig von einer Bebauung umschlossen sind.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“ soll ein bisher überwiegend unbeplanter Bereich planungsrechtlich gesichert werden und die unbebauten Grundstücke der südliche Brunnenstraße zu Bauland entwickelt werden. Im südlichen Teil des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, nördlich der Oststraße, ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II „Oststraße“ rechtskräftig. Diese Teilfläche der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll durch neues Planrecht abgelöst werden.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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342,9 kB
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