Beschlussvorlage - A 40/398/2020

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Entsprechend der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 30. März 2020 wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 verzichtet.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 30. März 2020 zur Aussetzung der Elternbeiträge für die Angebote zur Förderung von Kindertagespflege, die Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und für Angebote von gebundenen und offenen Ganztagesschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I, wird entsprechend § 60 Abs. 2 GO NRW vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023 in der derzeit geltenden Fassung) genehmigt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen vorzeitigen Minderertrag von rd. 216.420 Euro, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

 

030101 (Grundschulen)  :       55.490 Euro

060100 und 060102 060219 (Kindertagesstätten) :  150.000 Euro

060220 (Kindertagespflege)       11.000 Euro

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April 2020 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 

Somit verbleibt für die Stadt Erkelenz insgesamt ein Minderertrag in Höhe von 108.245 Euro.

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Anlagen

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